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01.02.2012 
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        Impressum 
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        I.B.A. Deutschland ::  Mitgliedschaft 
          
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            | Mitgliedschaft  
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                I. 
                         
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                Die International Bodyguard Association ist eine Organisation für   Sicherheitsfachkräfte, die weltweit als Personenschützer bei Behörden oder in   der freien Wirtschaft tätig sind.  
                         
                  Die I.B.A. ist kein Arbeitgeber für Personenschützer, sondern bietet   Personenschutzausbildungen an.  
                  Wir unterstützen unsere Mitglieder jedoch   beim beruflichen Einstieg in den Personenschutz und helfen bei einer   realistischen Karriereplanung - hier sind unsere internationalen Kontakte   besonders hilfreich.  
                   
                  Die Teilnahme an Sonderlehrgängen der I.B.A. ist nicht an die Mitgliedschaft in   der I.B.A. gebunden! 
                   
                  An Sonderlehrgängen können alle Personen teilnehmen, die den   I.B.A.-Grundlehrgang „Personenschutz" oder eine vergleichbare Ausbildung   erfolgreich absolviert haben.  
                   
                   
                   
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                | II. | 
                Eine Mitgliedschaft in der I.B.A. setzt die aktive Teilnahme am   Ausbildungsprogramm der I.B.A. voraus.  
                         
                  Die Mitgliedschaft in der I.B.A. beinhaltet u.a. die kostengünstige Teilnahme an 
                  Weiterbildungen, die Berechtigung, einen I.B.A.-Ausweis zu führen und Zugang   zu I.B.A.-internen Informationen.  
                               
                  Der jährliche Mitgliedsbeitrag der I.B.A. beträgt 60 EUR / Person.  
                   
                   
                   
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                | III. | 
                Nach erfolgreichem Abschluß des Grundlehrgangs „Personenschutz“ können   Absolventen die I.B.A-Mitgliedschaft auf Probe beantragen und erhalten eine   vorläufige, sechsstellige Mitgliedsnummer.  
                     
                    
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                | IV. | 
                Nach 100 Stunden erfolgreicher Teilnahme am Ausbildungsprogramm der I.B.A. kann   ein vorläufiges Mitglied die ordentliche Mitgliedschaft in der I.B.A. beantragen   und erhält eine persönliche, international gültige Ausweisnummer.  
                         
                  Nach 200 Stunden erfolgreicher Teilnahme am Ausbildungsprogramm der I.B.A. wird   das Mitgliedsabzeichen in Silber verliehen.  
                   
                  Nach 500 Stunden erfolgreicher Teilnahme am Ausbildungsprogramm der I.B.A. wird   das Mitgliedsabzeichen in Gold verliehen. 
                   
                   
                   
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                Mitglieder auf Probe und ordentliche Mitglieder der I.B.A. verpflichten sich,   die Richtlinien der I.B.A. einzuhalten.  
                         
                         
                         
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