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Impressum


I.B.A. Deutschland ::  Mitgliedschaft


Mitgliedschaft


I.

Die International Bodyguard Association ist eine Organisation für Sicherheitsfachkräfte, die weltweit als Personenschützer bei Behörden oder in der freien Wirtschaft tätig sind.

Die I.B.A. ist kein Arbeitgeber für Personenschützer, sondern bietet Personenschutzausbildungen an.
Wir unterstützen unsere Mitglieder jedoch beim beruflichen Einstieg in den Personenschutz und helfen bei einer realistischen Karriereplanung - hier sind unsere internationalen Kontakte besonders hilfreich.

Die Teilnahme an Sonderlehrgängen der I.B.A. ist nicht an die Mitgliedschaft in der I.B.A. gebunden!

An Sonderlehrgängen können alle Personen teilnehmen, die den I.B.A.-Grundlehrgang „Personenschutz" oder eine vergleichbare Ausbildung erfolgreich absolviert haben.



II.
Eine Mitgliedschaft in der I.B.A. setzt die aktive Teilnahme am Ausbildungsprogramm der I.B.A. voraus.

Die Mitgliedschaft in der I.B.A. beinhaltet u.a. die kostengünstige Teilnahme an Weiterbildungen, die Berechtigung, einen I.B.A.-Ausweis zu führen und Zugang zu I.B.A.-internen Informationen.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag der I.B.A. beträgt 60 EUR / Person.



III. Nach erfolgreichem Abschluß des Grundlehrgangs „Personenschutz“ können Absolventen die I.B.A-Mitgliedschaft auf Probe beantragen und erhalten eine vorläufige, sechsstellige Mitgliedsnummer.


IV.
Nach 100 Stunden erfolgreicher Teilnahme am Ausbildungsprogramm der I.B.A. kann ein vorläufiges Mitglied die ordentliche Mitgliedschaft in der I.B.A. beantragen und erhält eine persönliche, international gültige Ausweisnummer.

Nach 200 Stunden erfolgreicher Teilnahme am Ausbildungsprogramm der I.B.A. wird das Mitgliedsabzeichen in Silber verliehen.

Nach 500 Stunden erfolgreicher Teilnahme am Ausbildungsprogramm der I.B.A. wird das Mitgliedsabzeichen in Gold verliehen.



V.

Mitglieder auf Probe und ordentliche Mitglieder der I.B.A. verpflichten sich, die Richtlinien der I.B.A. einzuhalten.